Was besagen die Vorschriften beim Anwirken und Verkauf von Artikeln mit Marzipan und Persipan.

  • Der Rohmasse darf höchstens die gleiche Menge des Eigengewichtes an Puderzucker zugefügt werden.
  • Falls der Marzipan mit Konservierungsstoffen hergestellt wurde, müssen diese deklariert werden.