Erklären Sie die Preisauszeichnung im Bäckerfachgeschäft

Für alle Waren sowohl beim Bedienungsverkauf als auch beim Selbstbedienungsverkauf und für Waren in Dekorations und Verkaufsschaufenstern besteht eine umfassende Preisauszeichnungspflicht. Die Preisauszeichnung kann erfolgen durch:


  • Anbringung von Preisschildern an oder neben den Waren
  • Beschriftung der Behältnisse oder Regale, in denen sich Waren befinden
  • Aushängen einer Preistafel im Verkaufsraum und/oder Stehcafé
  • Aushängen eines Preisverzeichnisses neben der Eingangstür des Cafés
  • Auslegen einer Speise-, Getränkekarte auf den Tischen des Cafés
  • Die Preisangaben müssen leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. In Verbindung mit der Preisangabe muß auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit (1 Stck.Torte, 500g Brot) sowie die Gütebezeichnung (Schwarzw. Kirschtorte, Roggenbrot) angegeben werden.

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