Erklären Sie die Preisauszeichnung im Bäckerfachgeschäft
Für alle Waren sowohl beim Bedienungsverkauf als auch beim Selbstbedienungsverkauf und für Waren in Dekorations und Verkaufsschaufenstern besteht eine umfassende Preisauszeichnungspflicht. Die Preisauszeichnung kann erfolgen durch:
- Anbringung
von Preisschildern an oder neben den Waren
- Beschriftung
der Behältnisse oder Regale, in denen sich Waren
befinden
- Aushängen
einer Preistafel im Verkaufsraum und/oder Stehcafé
- Aushängen
eines Preisverzeichnisses neben der Eingangstür des
Cafés
- Auslegen
einer Speise-, Getränkekarte auf den Tischen des Cafés
- Die Preisangaben müssen leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. In Verbindung mit der Preisangabe muß auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit (1 Stck.Torte, 500g Brot) sowie die Gütebezeichnung (Schwarzw. Kirschtorte, Roggenbrot) angegeben werden.
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