Erläutern Sie die Kennzeichnungspflicht an mind. 4 Beispielen


    Bei unverpackten Waren genügen:
    • - Angabe der Verkehrsbezeichnung
    • - Angabe des Preises
    • - Deklaration von evtl. enthaltenen Farb- oder Konservierungsstoffen.

    Bei verpackten Waren muß aufgezählt werden:
    • - Mengenangabe
    • - Kilopreis
    • - MHD
    • - Hersteller / Anschrift
    • - Zutaten in absteigender Reihenfolge
    • - Deklaration von evtl. enthaltenen Farb- oder Konservierungsstoffen.

    Weiterhin bei Verwendung von Rohstoffen, die auf die Erwartung anderer, hochwertiger Rohstoffe schließen läßt.
    • - Butterkrem - Fettkrem
    • - Kuvertüre - Fettglasur
    • - Marzipan - Persipan
    • - Sahne - Sahnekrem




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