Welche Gewichtsvorschriften gelten oder galten für:
- a. Ganzbrot = musste bis 1993 in frischen Zustand (1 h nach der Backofenentnahme) mindestens 500g wiegen. Alle weiteren Gewichte durch 250 teilbar sein. Mittlerweile darf es mit jedem Gewicht angeboten werden. Jedoch ist die Grundpreisangabe für 1 kg erforderlich.
- b. Schnittbrot = darf in Packungen auch in Größen von 125 g verkauft werden.
(Quelle: Büskens, Heinrich u.a: "Bäckerei/Konditorei: Verkauf - Grund-und Fachstufe", Seite 375 ,Cornelsen Verlag ISBN 3-464-44202-0
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