Welche Backwaren sind deklarationspflichtig?
- Wenn Backwaren anstatt mit Kuvertüre (hochwertige Schokoladenüberzugsmasse, z.B. Mandelhörnchen), sondern mit Fettglasur überzogen werden.
- Fettglasur (deklarationspflichtig) = Donuts, Nussecken, Marzipanecken
- Wenn Backwaren anstatt mit Marzipan (Edelerzeugnis, z.B. Konfekt, Tortenüberzüge), sondern mit Persipan verarbeitet werden.
- Persipan (deklarationspflichtig) = Marzipanhörnchen, Mandelringe, Marzipancroissants
- Backwaren die mit Lebensmittelfarbe zubereitet werden = deklarationspflichtig, z.B. Kirschstreusel, Apfelstrudel, Backwaren mit farbiger Glasur
- Die Deklarationspflicht muss deshalb sein, weil sowohl Persipan und Fettglasur mit preiswerten Zutaten zubereitet werden.
- Fettglasur = Kakaomasse, Zucker, Speisefette/ Kuvertüre =Kakaomasse, Zucker, Kakaobutter
- Persipan = besteht aus entbitterten Aprikosen oder Pfirsichen und Zucker
- Marzipan = 1 Teil Marzipanrohmasse (2 Teile Mandeln u. 1 Teil Zucker) und 1 Teil Puderzucker
(Quelle: Büskens, Heinrich u.a: "Bäckerei/Konditorei: Verkauf - Grund-und Fachstufe", Seite 527, 532 ,Cornelsen Verlag ISBN 3-464-44202-0
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