Geben Sie zu jedem der folgenden Begriffe eine kurze Erläuterung.
- a) Minderung: Anspruch auf Minderung, d. h. Preisnachlass. Wird vom Käufer eine Mängelrüge ausgesprochen oder einfach gesagt reklamiert, hat er nach dem Gesetz folgende Rechte:
- b) Umtausch: Anspruch auf Ersatzlieferung, d. h. Umtausch. Nach dem Umtausch dürfen nur verpackte oder verschlossene Waren wieder in den Verkauf gelangen. Umgetauschte oder zurückgenommene unverpackte Waren sind vom Wiederverkauf ausgeschlossen.
- c) Schadensersatz: Wenn durch die Produkte oder Serviceleistungen einer Bäckerei oder deren Eingestellte ein Kunde geschädigt wird, dann hat er Anspruch auf Ersatzleistungen. Kommt ein Umtausch nicht in Frage, so sind die Ersatzleistungen meistens finanzieller Art, z. B. abgebrochener Zahn aufgrund eines Steines im Brötchen. Bei höheren Beträgen ist oftmals eine gerichtliche Entscheidung notwendig.
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