Erläutern Sie Aufgaben des Lebensmittelrechtes.
- Das LMBG (= Lebensmittel - Bedarfsgesetz) soll u. a. verhindern, dass
- a. gesundheitsschädliche Lebensmittel hergestellt und in den Verkehr gebracht werden,
- b. Lebensmittel nicht zugelassene Stoffe enthalten,
- c. Lebensmittel zur Haltbarmachung mit radioaktiven Strahlen behandelt werden,
- d. Nicht zum Verzehr geeignete bzw. nicht den Verbrauchererwartungen entsprechende Lebensmittel in den Verkehr kommen,
- e. Nachgemachte Lebensmittel oder solche, die den Anschein einer höheren Qualität erwecken, ohne Kennzeichnung in den Verkehr kommen,
- f. Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr gebracht werden,
- g. Dass für Lebensmittel mit irreführenden Darstellungen oder Aussagen geworben wird.