Erläutern Sie Aufgaben des Lebensmittelrechtes.

    Das LMBG (= Lebensmittel - Bedarfsgesetz) soll u. a. verhindern, dass
  • a. gesundheitsschädliche Lebensmittel hergestellt und in den Verkehr gebracht werden,
  • b. Lebensmittel nicht zugelassene Stoffe enthalten,
  • c. Lebensmittel zur Haltbarmachung mit radioaktiven Strahlen behandelt werden,
  • d. Nicht zum Verzehr geeignete bzw. nicht den Verbrauchererwartungen entsprechende Lebensmittel in den Verkehr kommen,
  • e. Nachgemachte Lebensmittel oder solche, die den Anschein einer höheren Qualität erwecken, ohne Kennzeichnung in den Verkehr kommen,
  • f. Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr gebracht werden,
  • g. Dass für Lebensmittel mit irreführenden Darstellungen oder Aussagen geworben wird.