Die Bäckerei führt in ihrem Sortiment ein Sechskorn- und ein Dreisaatbrot. Nennen Sie die Getreidearten, bzw. deren Mahlerzeugnisse oder Saaten, die zur Herstellung dieser Brotsorten eingesetzt werden dürfen!
- a) Bei dem Sechskornbrot müssen sechs Getreidesorten zu jeweils mind. 5 % enthalten sein (Roggen, Weizen, Hafer, Mais, Reis, Hirse). Sofern das Mehrkornbrot nach einer bestimmten Getreideart benannt wird, muss dieser zu mind. 20 % enthalten sein.
- b) Bei dem Dreisaatbrot muss das Brot jeweils drei Saaten enthalten z. B. Mohn, Sesam, Leinsamen.
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Prüfung als Fachverkäuferin in Bäckerei und Konditorei
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