Nennen Sie die lebensmittelrechtlichen Vorschriften bezüglich - Buttercreme und Fettcreme - Sahne und Sahnecreme

  • Die Bezeichnung Buttercreme darf nur verwendet werden, wenn der Fettanteil ausschließlich aus Butter besteht. Bei Verwendung anderer Fette muss die Bezeichnung Fettcreme lauten.
  • Schlagsahne: 1 Sahnetorte, Sahnekremtorte, Sahnefüllungen und -garnierungen für Sahnetorten.
  • Die bei der Herstellung von Sahne- und Fruchtsahnetorten verwendeten Sahnefüllungen und/oder -garnierungen enthalten mindestens 60 Prozent Schlagsahne. Füllungen oder Garnierungen mit einem geringeren Anteil an Schlagsahne werden als
  • Sahnekrem (Sahnekremtort e) bezeichnet; ihr Gehalt an Schlagsahne beträgt mindestens 20 Prozent. Als eventuell zugesetztes Fett wird nur Milchfett verwendet.
  • Sahnekrems enthalten mindestens 4,0 Prozent Milchfett mit den entsprechenden Mengen fettfreier Milchtrockenmasse.



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