Teigreste,
also Brötchenteiglinge die überreif geworden sind, weil sie eine zu lange Gare
genossen haben, dürfen unter gar keinen
Umständen grundlos in den Hinterräumen
oder gar in den Verkaufsräumen gelagert werden.
Im Falle
einer weit voran geschrittenen Gärung , man erkennt dies am Geruch des Teiges,
der stark nach Alkohol und Essig riecht, ist dieser sofort im Ofen abzubacken.