HANDBUCH 2006
Der Leitfaden für ungelernte Verkäuferinnen im Bäckerfachgeschäft

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Sauberkeit und Hygiene

 

 

Entsprechend der neuen LMHV haben  Personen,  die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit zu halten und müssen angemessene, saubere Kleidung tragen (§ 3 Kapitel 5 LMHV).

 Darüber hinaus sind folgende Punkte einzuhalten:

 1. Vor Beginn der Arbeit sind die Hände gründlich mit warmen Wasser und  flüssiger Seife zu reinigen. Zur Trocknung der Hände sind nur die zur Verfügung gestellten Einweg-Papiertücher zu verwenden.

 2. Nach jedem Toilettengang müssen die Hände gründlich gesäubert und ggf. desinfiziert werden.

 3. Zu Beginn und während der Arbeitsprozesse ist dafür zu sorgen, daß die benötigten Geräte, Geschirre und Einrichtungen einwandfrei hygienisch sauber sind.

 4. - 8. im Print-Out

 

 

 

Weitere Punkte und ausführliche Informationen
erhalten Sie im hier Print-Out