Eine
Mindesttemperatur von +7°C ist in allen Kühltheken, Kühlhäusern und Kühlschränken einzuhalten. Bei Überschreiten dieser Temperatur um mehr als +1°C
sind Maßnahmen zu ergreifen die im Print-Out beschrieben sind.
Bei
TK-Häusern bzw. TK-Truhen sind 18°C einzuhalten. Gleiches gilt bei
Überschreiten dieser Temperatur um mehr als
3°C.