Fällt den zur Überwachung
eingeteilten Kolleginnen auf, daß sich einige Fehler bzw. unerwünschte
Handlungen trotz Hinweisen ihr gegenüber wiederholen, wird die neue
Verkaufshilfe zu einem persönlichen, kurzen Gespräch herangezogen. In
diesem Gespräch wird sie auf eine deutliche, aber dem Teamgeist in ungefährlicher
Manier, auf ihre Vorgehensweise, bzw. den erkannten, unerwünschten
Handlungen hingewiesen. Dazu bekommt sie nun, in Form eines Merkblattes,
eine Kopie des betreffenden Abschnittes aus dem
Leitfaden für Verkäuferinnen
im Bäckerfachgeschäft,
welchen sie sehr
wahrscheinlich nicht mit der nötigen Interesse gelesen hat, ausgehändigt.
Durch einen kurzen Vermerk
des Vorgesetzten in seinen Filialunterlagen über die Aushändigung des
Merkblattes, mit einer Notiz zum Thema dessen, sowie der bestätigenden
Signatur der betreffenden Verkäuferin über den Erhalt, wird speziell diese
aufgetretene Schwachstelle der Mitarbeiterin bearbeitet und beseitigt.
Falls nun der, für die
Einstellung zuständige Mitarbeiter Ihres Unternehmens nicht zu gravierend
einer Fehlentscheidung im Bezug auf eine Einstellung unterlag, und beim geführten
Einstellungsgespräch mit der Aushilfskraft sowie der Beurteilung der während
des Gespräches erkannten Fähigkeiten und Eigenschaften fehlerhaft
entschied, ist mit einer schnellen Beseitigung der aufgetretenen Mängel
jener Aushilfsverkäuferin zu rechnen.
Ohne Zweifel wird diese, wenn
ihr was an ihrem Beruf gelegen ist und sie wie jede andere ihrer Kolleginnen
im Team dafür Sorge tragen will, daß sich die Kunden in Ihren Filialen
wohl fühlen und gerne Ihre köstlichen Backwaren kaufen, das Merkblatt, in
welchem ihre gezeigten negativen Handlungen bzw. mißverstandenen
Beschreibungen in einem ausführlichen Stil dokumentiert sind, mit Eifer und
Interesse lesen.
Für weitere Informationen zu
diesem im Fachhandel noch nicht erhältlichen
Leitfaden für Verkäuferinnen
im Bäckerfachgeschäft
und den erfolgreichen sowie
effizienten Einsatz dieses Schriftstückes, wenden Sie sich bitte
unverbindlich an mich