a. Ganzbrot = musste bis 1993 in frischen Zustand (1 h nach der Backofenentnahme) mindestens 500g wiegen. Alle weiteren Gewichte durch 250 teilbar sein. Mittlerweile darf es mit jedem Gewicht angeboten werden. Jedoch ist die Grundpreisangabe für 1 kg erforderlich.b. Schnittbrot = darf in Packungen auch in Größen von 125 g verkauft werden.(Büskens, Heinrich u.a.: "Bäckerei/Konditorei: Verkauf-, Grund- und Fachstufe" Cornelsen Verlag ISBN 3-464-44202-0, Seite 375)