Wiederholungsfragen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
als Bäckereifachverkäuferin

Oberstufenklausur  "A"  der Fachverkäuferinnen im Bäckerhandwerk

 

Unterscheiden Sie:
i. Nougat und Nougatcreme
ii. Makronen und Kokosmakronen
iii. Marzipanrohmasse und angewirktes Marzipan.
Nougat: wird zu Füllungen von Pralinen, Waffeln und Mürbegebäck sowie zur Cremebereitung verwendet. Teilweise wird Nougat aber auch als Dessert in Form von Nougatstangen angeboten.
Nougatcreme: ist die zulässige Bezeichnung für nougatähnliche Erzeugnisse, die mit anderen oder weiteren Zusätzen, z. B. Fremdfetten, zubereitet werden. Sie wird meist für Füllungen oder Brotaufstriche verwendet. Für Nougatcreme gilt die Qualitätsforderung von mindestens 10 % Nussanteil und höchstens 67 % Zucker.
Makronen: Makronengebäcke zählen zu den Dauerbackwaren. Durch den  hohen Anteil an fetthaltigen Zutaten halten sie sich über längere Zeit weich und saftig. Bieten sie Makronengebäcke in geschmackvoller Anordnung dekorativ auf Verkaufstabletts an. Kleinere Gebäcke können auch verpackt in den Verkauf gelangen. Hippengebäcke sind als Teegebäcke und als Dessertteile für Eisbecher geeignet.
Kokosmakronen: (Felsenmakronen) enthalten anstelle der Mandeln Kokosraspeln. Die Massen für Nuss und Kokosmakronen dürfen zur Bindung bis zu 3 % Getreideprodukte enthalten.
Marzipanrohmasse: Marzipanrohmasse besteht aus 2/3 Mandeln und 1/3 Zucker. Ein Zusatz anderer gilt als Verfälschung. Beim Anwirken von Marzipan darf die Rohmasse höchstens die gleiche Menge Puderzucker zugefügt werden)Mischverhältnis 1:1 Qualitätsstufe 50/50).
Angewirktes Marzipan: Marzipanrohmasse: Plastische Zubereitung aus 65 % Mandeln und
35 % Zucker. Marzipan: Angewirktes Produkt aus Marzipanrohmasse und höchstens der gleichen Gewichtsmenge Puderzucker. Marzipanwaren: figurliche Süßwaren aus angewirktem Marzipan.

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